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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsgebiet

SuissePhone Communications GmbH (nachfolgend „SuissePhone“) bietet den Kunden und Kundinnen (nachfolgend „Kunde“) als Dienstleistung digitales Fernsehen und Radio, Internet und Festnetztelefonie (VoIP) an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, die dem Kunden im Rahmen der mit ihm abgeschlossenen Abonnementsverträgen angebotenen Dienste.

2. Leistungen von SuissePhone

Die Leistungen von SuissePhone richten sich nach den mit den Kunden abgeschlossenen Abonnementsverträgen. Zusätzlich gültig sind der jeweils aktuelle gültige Umfang und Preise der Dienstleistungen. Diese sind unter www.suissephone.ch einsehbar. SuissePhone behält sich vor, Preise und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Solche Änderungen bedürfen keiner ausdrücklichen Ankündigung an oder Zustimmung des Kunden. SuissePhone ist bei einem Teil der Dienstleistungen auf die Leistungen Dritter angewiesen. SuissePhone erbringt ihre Dienstleistungen sorgfältig und wählt ihre Zulieferer sorgfältig aus.

HINWEIS: Der Zugang zu Mehrwertdienstnummern ist eingeschränkt. Eine Liste der verfügbaren Mehrwertdienstnummern kann unter www.suissephone.ch abgerufen werden. Der Zugang zu den geographisch zuständigen Notrufzentralen ist aus technischen Gründen nur bei Anrufen gewährleistet, die vom Standort erfolgen, der von einen Anschluss von der vom Kunden angegebenen Adresse erfolgt. Das gleiche gilt für die Lokalisierung des Standortes des Anrufenden durch Notrufzentralen. SuissePhone stellt zur Unterstützung ihrer Kunden in technischen Fragen betreffend Handhabung und Installation der angebotenen Dienstleistungen einen telefonischen Support zur Verfügung. Die Kosten und Betriebszeiten dieses Services werden auf www.suissephone.ch publiziert.

3. Pflichten des Kunden

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Tauglichkeit seiner Endgeräte (inkl. Computer, Telefon, TV, Computerkonfiguration, Programme etc.) für die Dienstleistung von SuissePhone sicherzustellen. Der Kunde darf die Dienstleistungen der SuissePhone ausschliesslich im Rahmen der geltenden, nationalen und internationalen Vorschriften nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere die Vorschriften betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten. Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein: • Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes; • Gewaltdarstellungen (StGB 135) • Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (StGB 197); • Aufruf zu Gewalt (StGB 259); • Rassistisch diskriminierende Inhalte (StGB 261bis); Jegliche Aktivitäten welche die Sicherheitsvorkehrungen eines Systems, Netzwerks oder Kontos zu umgehen versuchen oder die als Hacking oder Cracking bezeichnet werden können sind zu unterlassen. Der Kunde trifft die nötigen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Zugriffen auf seine Systeme und gegen die Verbreitung von Viren. Der Kunde ist für den Inhalt sämtlicher Daten verantwortlich, welche über seinen Internet Anschluss versendet werden. Die Nutzung für Dauer- und Durchwahlverbindungen, Videotelefonie, Call-CenterDienstleistungen, permanente Überwachungsdienste, umfangreiche analoge Datenübertragungen und Machine-to- Machine-Anwendungen sind nicht erlaubt.

*Bei übermässiger Nutzung der Dienstleistungen (Gesamtverbindungsvolumen von über 600 Min. / Monat ins Festnetz, über 300 Min. / Monat ins Mobilfunknetz) verrechnet SuissePhone dem Kunden auch bei Abonnementen, die eine fixe Gebühr für unbeschränkte Nutzung vorsehen, für die überschiessenden Volumen den Standardtarif für die entsprechenden Verbindungen oder Leistungen. Minder- oder Mehrnutzung eines Monates werden nicht mit Minder- oder Mehrnutzungen in anderen Monaten verrechnet. Der Kunde ist selber verantwortlich für die Installation von Hardware und Software. Der Kunde ist verantwortlich für alle von seinem Anschluss genutzten Dienstleistungen und haftet für deren Bezahlung, unabhängig davon, wer die Dienstleistungen genutzt hat. Er ist für die nötige Sicherheit seiner Infrastruktur (Passwortschutz, Kindersicherung etc.) selbst besorgt.

4. Überlassene Hardware

SuissePhone überlässt dem Kunden für ihre Dienstleistungen ein konfiguriertes Modem sowie eine Fernseh-Anschlussbox. Geräte, die SuissePhone dem Kunden für den Bezug ihrer Dienstleistungen während der Vertragsdauer zum vertragsgemässen Gebrauch überlassen, verbleiben im Eigentum von SuissePhone oder im Eigentum des Herstellers. Die Geräte dürfen nicht verändert werden. Zur Sicherstellung ihrer Dienstleistungen kann SuissePhone den Kunden von Zeit zu Zeit anweisen, die überlassene Hardware kostenlos gegen neue Versionen auszutauschen. SuissePhone ist berechtigt, Updates an der Software der überlassenen Geräte ohne Mitwirkung des Kunden vorzunehmen. Bei Ausfall eines Gerätes besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung von Abonnementsgebühren. Nach Beendigung des Vertrages muss er Kunde die Geräte innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, ansonsten kann SuissePhone dem Kunden eine Entschädigung von pauschal CHF 300.– in Rechnung stellen. Sollten die Geräte Beschädigungen oder Abnützungsspuren aufweisen, die über das übliche Mass hinausgehen, können wir Ihnen die anfallenden Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

5. Vertragsbeginn

Der Vertrag beginnt mit der ausdrücklichen schriftlichen Annahme des Vertrages durch die schriftliche Bestätigung der SuissePhone. Die SuissePhone behält sich vor, Verträge ohne Begründung abzulehnen. Dies vor allem, wenn begründete Zweifel vorliegen, ob der Kunde die Zahlungsvereinbarungen vertragsgemäss einhalten.

6. Kreditlimite

SuissePhone behält sich das Recht vor, pro Kunde eine individuelle Kreditlimite festzulegen oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Verlangt SuissePhone vor oder nach Vertragsannahme ein Depot oder eine Vorauszahlung und wird diese von Kunden nicht geleistet, so kann SuissePhone die Erbringung von Leistungen verweigern sowie den Vertrag frist– und entschädigungslos auflösen. Bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung gilt die gleiche Regelung, wenn die Kunden/innen oder der Konkursverwalter keine Sicherheiten für die Bezahlung der zukünftigen Rechnungen leisten.

7. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung ist, einschliesslich der Einzelgesprächsnachweise für Telefonie, kostenlos. Wird zusätzlich ein separater Datenträger mit den Gesprächseinzelheiten gewünscht, erfolgt dies gegen Zahlung einer zu vereinbarenden Monatsgebühr. Der Kunde/in erhält von SuissePhone monatlich eine Rechnung in CHF, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sollte der sich ergebende Rechnungsbetrag geringfügig sein, so kann SuissePhone den Betrag im Folgemonat berechnen. Während 15 Tagen nach Rechnungsdatum kann die Rechnung schriftlich angefochten werden, danach gilt sie als anerkannt. Durch eine derartige Anfechtung ist die Fälligkeit der Rechnung und die Zahlungsverpflichtung des Kunden ausdrücklich nicht aufgehoben oder aufgeschoben.

8. Zahlungsbedingungen

Kunden/innen sind zur Zahlung der ihnen geleisteten und berechneten Dienste verpflichtet. Der Kunde hat in jedem Fall für die Nutzung von Dienstleistungen, insbesondere auch durch Drittpersonen, einzustehen. In allen Fällen ist die Rechnung 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig, wenn mit den Kunden nicht schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, ohne Mahnung in Verzug. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die SuissePhone berechtigt pro Mahnung bis zu CHF 30.- Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen und nach einer Nachfrist von 2 Wochen die vereinbarten Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung ganz oder teilweise einzustellen. Darüber hinaus ist SuissePhone berechtigt, den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Vorbehalten bleibt die Forderung von SuissePhone gemäss Ziff. 11 wegen vorzeitiger Vertragsauflösung. Die Verrechnung mit Gegenansprüchen von Kunden durch diese ist ausgeschlossen, es sei denn diese Gegenansprüche seien von SuissePhone schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden.

9. Gewährleistung und Haftung für Dienstleistungen

SuissePhone verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen, die für den üblichen Privatgebrauch bestimmt sind.

SuissePhone erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen.

SuissePhone übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für Leistungsunterbrüche und andere Einschränkungen, die durch Zulieferer verursacht werden.

SuissePhone übernimmt jedoch keine Gewähr für a) ein durchgehend unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen; b) Einhaltung der Maximalwerte der von SuissePhone angegebenen InternetGeschwindigkeiten c) die Integrität für die über die SuissePhone Infrastruktur oder Netze von Dritten übermittelten oder bezogenen Daten; d) von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen; e) den Schutz vor schädlicher Software, Viren, Spamming, Trojanern, Phishing-Angriffen, Daten und anderen kriminellen Handlungen seitens Dritter; f) die Vermeidung eines Datenverlusts infolge Netzwerkstörungen oder Reparatur von Geräten;

Der Eintritt eines solchen Ereignisses bildet keinen wichtigen Grund für eine ausserordentliche Kündigung des Kunden.

Bei Unterbrüchen der Stromversorgung ist die Nutzung der Dienstleistungen nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer. Eine Haftung von SuissePhone besteht nur bei erheblicher Verletzung wesentlicher Bestandteile des Vertrages und ist beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit von SuissePhone oder der von ihr beauftragten gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen. Für direkte und indirekte Folgeschäden und Schäden Dritter sowie für Datenverluste und entgangenen Gewinn übernimmt SuissePhone ausdrücklich keine Haftung. SuissePhone haftet zudem nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt und behördliche Anordnungen verursacht worden sind. Hierunter fallen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streik und Krieg.

10. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz

Das Fernmeldegeheimnis wird von SuissePhone gewahrt. Sie nutzt die Kundendaten unter strikter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Gesetzesvorschriften. Kunden/innen sind damit einverstanden, dass SuissePhone ihre Daten im In– und Ausland bearbeitet oder durch Dritte bearbeiten lässt, soweit dies für die Ausführung der bestellten Dienste erforderlich ist. Die Gesprächsdaten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht jeweils gelöscht. Die Kunden sind darüber informiert und damit einverstanden, dass SuissePhone Daten im Rahmen einer kundenbezogenen Bonitätsprüfung nützt und diesbezüglich Auskünfte erhält. Weiterhin kann SuissePhone Daten zu eigenen statistischen Zwecken, zu Untersuchung von strukturellem Nutzungsverhalten (z.B. Analyse von TV-Nutzung etc.) sowie zur Verhinderung unrechtmässiger Benutzung von Dienstleistungen und zur Abrechnung von Vertriebspartnern benutzen. Daten im Zusammenhang mit Anzeichen der unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen können auch an Dritte weitergegeben und von Dritten bearbeitet werden dürfen.

11. Dauer und Kündigung

Der Vertrag tritt mit Annahme durch SuissePhone in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich danach jeweils automatisch um 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 3 Monate vor Vertragsende. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung des Vertrages von Telefonieverträgen durch den Kunden oder im Falle einer begründeten fristlosen Vertragsauflösung durch SuissePhone, so ist SuissePhone berechtigt, dem Kunden die monatlichen Grundgebühren bis zum Vertragsablauf in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr wird insgesamt bei Vertragsablösung in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar. Falls keine Grundgebühr wie Flatrate etc. vorhanden ist, behält sich SuissePhone vor, eine Gebühr von CHF 349.00 zu verrechnen, welche die Aufschaltgebühren, die Kosten des Vermittlers und weitere Umtriebe deckt. Bei Internet-Verträgen ist die monatliche Gebühr bis am Ende der ordentlichen Laufzeit geschuldet. SuissePhone ist zur kostenlosen ausserordentlichen Kündigung eines Dienstes berechtigt, wenn Dritte Verträge über für die Erbringung des jeweiligen Dienstes unbedingt nötigen Vorprodukte gegenüber SuissePhone kündigen.

12. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenanreden bestehen nicht. Änderungen bei individuellen Verträgen mit dem Kunden bedürfen der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Punkte bleiben die Übrigen davon unberührt. SuissePhone behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden den Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und SuissePhone unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur. SuissePhone kann ihre Kunden aber auch an jedem anderen für den Kunden zuständigen Gerichtsstand belangen. Vorbehalten sind gesetzlich zwingend andere Gerichtsstände.